125er & Rollerausbildung

Du wirst bald 16 und kannst es kaum erwarten, endlich unabhängig von der BVG zu sein? Du willst endlich eine dieser coolen 125er oder einen schicken Roller fahren?

Worauf wartest Du?

  • mit 15 kannst Du mit der Ausbildung beginnen
  • 3 Monate vor Deinem Geburtstag die theoretische und einen Monat vorher die praktische Prüfung ablegen
  • am Geburtstag wird Dir dann Dein Führerschein ausgehändigt und Du kannst mit Deinem eigenen Fahrzeug bei der Schule vorfahren

Worin liegt der Unterschied in den beiden Klassen?

  • die Ausbildung an sich ist fast die gleiche
  • der einzige Unterschied liegt in den vorgeschriebenen Sonderfahrten, wodurch die Ausbildungskosten um ca. 400,00 € differieren

Vorteile des Rollers:

Beim 50er Roller sind diese Fahrten nicht vorgeschrieben, da der Roller nur 45 km/h fahren darf und somit z.B. erst gar nicht auf die Autobahn darf. Die wenigsten kommen mit einem kleinen Roller auch auf die Idee Landstraßen zu befahren, wodurch auch diese Fahrten entfallen. Und da die Nachtfahrt ein Mix aus Autobahn und Landstraße ist, entfällt auch diese.

Genaugenommen sparst Du im Vergleich zur 125er damit 12 Sonderfahrten und somit ca. 400,00 €.

Roller sind günstiger am Markt zu bekommen und auch erheblich günstiger im Unterhalt (jährliche Versicherung ca. 120,00 €).

Zusammenfassung:

  • keine Sonderfahrten (Ersparnis von ca. 400,00 €)
  • günstigerer Unterhalt und Anschaffung

Wo liegt der Vorteil der 125er?

Mit der 125er darfst Du max. 80 km/h fahren. Das bedeutet, daß Du in der Stadt nicht immer „Vollgas" fahren musst, nur um im Verkehr mitzuschwimmen. So hast Du in gewissen Situationen auch noch eine Leistungsreserve. Zudem darfst Du mit der 125er auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren und kannst so locker mal für ein Wochenende z.B. an die Ostsee fahren. Desweiteren erhältst Du schon eine Probezeit. Hört sich als Nachteil an, ist es aber gar nicht. Dadurch entfällt nämlich später die Probezeit beim Auto- oder Motorradführerschein. D.h., wenn Du Dich doch nur für den Rollerführerschein entscheidest, hättest Du später eine Probezeit.

Willst Du mit 18 oder auch später Deinen 125er-Schein erweitern, so reduzieren sich dann die Sonderfahrten, weil Du schon mal welche gemacht hast.

Und natürlich darfst Du mit dem 125er-Schein auch 50er Roller fahren, umgekehrt ist das nicht der Fall.

Zum Abschluß einer 125er Ausbildung erhältst Du von uns einen Gutschein für unser Sicherheitstraining, damit Du mit Deinem Motorrad fit bleibst.

Zusammenfassung:

  • maximale Höchstgeschwindigkeit: 80km/h
  • Leistungsreserve
  • Autobahn- und Kraftstraßennutzung
  • Probezeit (entfällt dann bei Auto und Erweiterung)
  • 50er Roller können gefahren werden
  • Gutschein für ein Sicherheitstraining

Ein Appell an die Eltern:

Immer wieder haben Eltern Angst davor, daß ihre Kinder mit einem Roller oder einer 125er am Straßenverkehr teilnehmen.

Klar, der Straßenverkehr ist gefährlich, aber jeder Radfahrer ohne Führerschein lebt gefährlicher.

Warum?

Ist ein 16-jähriger im Besitz einer Fahrerlaubnis, so ist er professionell ausgebildet worden und hat so einen viel besseren Überblick über die Zusammenhänge und Gefahren im Straßenverkehr. Die Vorausschau und Gefahrenabwehr ist um ein vielfaches höher, als ohne Fahrerlaubnis. Zudem ist jeder Roller- und Motorradfahrer besser gekleidet als jeder Radfahrer.

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