Führerschein ab 17

Neben der Möglichkeit ab 16 Jahren den Roller oder 125er Führerschein zu machen, gibt es seit 2006 auch die Möglichkeit, ab 17 Jahren den Auto-Führerschein zu erwerben. Dieses nun endlich umgesetzte Projekt nennt sich "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF 17)".

Außer dem vorgezogenen Alter ändert sich für den Fahrschüler kaum etwas. Die Ausbildung ist die gleiche wie mit 18, die Prüfung auch. Es muß mit 18 Jahren auch keine neue Prüfung gemacht werden.

Bis zum 18. Geburtstag darf lediglich nur mir den eingetragenen Begleitpersonen und nur innerhalb der Bundesrepublik gefahren werden. Die Anzahl der Begleitpresonen ist nicht begrenzt, allerdings gibt es für diese gewisse Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen.

Voraussetzung für die Begleitperson:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • nicht mehr als drei Punkte in Flensburg

Zum normalen Antrag beim Bürgeramt muß zusätzlich ein Antrag für das Begleitete Fahren vom Antragsteller sowie von den Begleitpersonen gestellt werden.

Anträge zum Downloaden findest du hier auf der Seite des Berliner Fahrlehrerverbandes. Der zusätzliche Antrag kostet 51.60€ für den Antragsteller und 5.60€ pro Begleitperson.

Friedenau / Steglitz

ARLITT Fahrschulen

Lepsiusstraße 20
12163 Berlin

Telefon: 030-76909356
E-Mail: info@mobilmacher.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
14:00 - 17:30

Beratungsgespräch auf Termin gerne auch außerhalb dieser Zeiten.